Geschäftsbedingungen
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– § 1 Allgemeine Bestimmungen
– § 2 Gegenstand des Kaufvertrags
– § 3 Bestellung und Lieferung der Ware
– § 4 Kaufpreis
– § 5 Zahlungsbedingungen
– § 6 Vorbehalt des Eigentumsrechts
– § 7 Gefahrübergang für Schäden an der Ware
– § 8 Mängel der Ware
– § 9 Verzug
– §10 Sonstige Bestimmungen
– §11 Verpackung
– §12 Rücknahme von Elektrogeräten
– §13 Identifikationsdaten des Käufers
– §14 Reklamationsordnung
– §15 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die Warenlieferungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle vertraglichen Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen abändern, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
2. Unter „Ware“ ist die vom Verkäufer gelieferte Beschattungstechnik (einschließlich Insektenschutzgitter) zu verstehen, die in den Produktdatenblättern, Preislisten und Anleitungen des Verkäufers, die im E-Shop des Verkäufers im Internet unter https://eshop.climax.cz/ veröffentlicht sind, nach Typ, Ausführung, Eigenschaften und Preis spezifiziert ist (im Folgenden „Produktspezifikation“ genannt).
3. Die Lieferungen der Ware gemäß den einzelnen Bestellungen des Käufers werden als eigenständige Kaufverträge betrachtet, die sich nach diesen Bedingungen richten, es sei denn, dass im Rahmenkaufvertrag oder im Kaufvertrag etwas anderes angegeben ist.
§ 2 Gegenstand des Kaufvertrags
Der Gegenstand der einzelnen Kaufverträge sind die folgenden Hauptverpflichtungen der Vertragsparteien:
auf der Seite des Verkäufers:
– die Verpflichtung, dem Käufer die Sache zu übergeben, die Gegenstand des Kaufs ist (im Folgenden auch „Ware“ genannt)
– die Verpflichtung, dem Käufer den Erwerb des Eigentumsrechts an der Sache zu ermöglichen, die der Kaufgegenstand ist
– die Montage wird nicht durchgeführt
b) auf der Seite des Käufers:
– die Verpflichtung, die Sache, die Gegenstand des Kaufs ist, vom Verkäufer zu übernehmen
– die Verpflichtung, dem Verkäufer den Kaufpreis für die gekaufte Sache zu zahlen
§ 3 Bestellung und Lieferung der Ware
Die Lieferung der Ware erfolgt wie folgt:
1. Bestellung
Die Ware wird vom Verkäufer an den Käufer auf Grundlage seiner Bestellung geliefert,
die Angaben zur Ware aus der Produktspezifikation des Verkäufers enthält;
a) die Bestellung kann vorrangig über den E-Shop des Verkäufers unter https://eshop.climax.cz/ (im Folgenden „E-Shop“ genannt) aufgegeben werden;
b) eine weitere Möglichkeit besteht im Ausfüllen des Bestellformulars und dessen Absenden per E-Mail an den Verkäufer; eine mündliche telefonische Bestellung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Falls die Bestellung nicht auf den Formularen des Verkäufers erfolgt, muss die Bestellung mindestens folgende Angaben enthalten:
– Ausstellungsdatum der Bestellung, Lieferdatum der Ware
– Spezifikation der bestellten Ware gemäß der Bezeichnung in der Produktspezifikation des Verkäufers (Preislisten, Produktblätter etc.);
c) Im Falle einer Rahmenbestellung für regelmäßige Warenabnahme oder einer Bestellung einer größeren Warenmenge kann der Verkäufer nach Vereinbarung mit dem Käufer das Recht des Käufers festlegen, einzelne Bestellungen durch eine Präzisierung oder Widerruf zu ergänzen; die Rechtswirkungen treten mit der Bestätigung der Präzisierung oder des Widerrufs durch den Verkäufer ein; dieses Recht auf Widerruf oder Präzisierung der Bestellung muss dem Käufer im Rahmenkaufvertrag eingeräumt werden;
d) Jede Bestellung muss eine Unterschrift oder eine andere Kennzeichnung zur Identifizierung des Käufers enthalten; im Falle des elektronischen E-Shop-Systems gilt als Unterzeichnung der Bestellung das Einloggen des Käufers oder einer vom Käufer bevollmächtigten Person unter einer eindeutigen Kundennummer und einem Passwort in das System und die Bestätigung der Bestellung durch Betätigen der Schaltfläche „Bestellung bestätigen und absenden“;
e) Eine Bestellung gilt als aufgegeben, wenn sie dem Verkäufer zugestellt ist;
f) Wenn die Personen, die berechtigt sind, die Bestellung im Namen des Käufers aufzugeben, im Rahmenkaufvertrag nicht angegeben sind, ist jede Person berechtigt, im Namen des Käufers eine Bestellung aufzugeben, die vom Käufer hierzu bevollmächtigt wurde oder aufgrund ihrer beruflichen Position üblicherweise dazu berechtigt ist; im Falle einer Änderung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über diese Tatsache schriftlich zu benachrichtigen, andernfalls haftet der Verkäufer nicht für Bestellungen, die von einer unberechtigten Person gemacht werden; im Falle von Bestellungen über den E-Shop kann der Käufer im Falle eines Wechsels der berechtigten Person die Änderung des Zugangspassworts beantragen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, wenn er/sie die Passwörter für den E-Shop des Verkäufers einem Dritten zugänglich macht. Bestellungen, die im E-Shop des Verkäufers von einem Dritten aufgegeben werden, der sich mit der eindeutigen Kundennummer und dem Zugangspasswort des Käufers angemeldet hat, gelten als vom Käufer selbst getätigte Bestellungen.
2. Bestellbestätigung und Abschluss des einzelnen Kaufvertrags
a) Eine über den E-Shop aufgegebene Bestellung gilt als bestätigt, wenn der Käufer die Schaltfläche „Bestellung bestätigen und absenden“ betätigt.
b) Sofern die Bestellung nicht über den E-Shop aufgegeben wird und die in diesen AGB festgelegten Anforderungen erfüllt und der Verkäufer in der Lage ist, die Ware gemäß den Anforderungen des Käufers zu liefern, erscheint die bearbeitete Bestellung im E-Shop des Käufers in der Liste der „Aufträge zur Genehmigung“ In diesem Fall kommt der jeweilige Kaufvertrag an dem Tag zustande, an dem der Käufer die Bestellung durch Betätigen der Schaltfläche „Bestellung bestätigen und absenden“ bestätigt. Ebenso müssen auch solche Bestellungen genehmigt werden, die zwar über den E-Shop aufgegeben wurden, bei denen der Käufer jedoch im Feld Kommentar bei der Bestellung Anforderungen angegeben hat, die den Gegenstand der Bestellung wesentlich verändern.
c) Ist die Herstellung der Ware nach der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer nicht möglich oder enthält die Bestellung offensichtliche Ungenauigkeiten, wird sich der Verkäufer mit dem Käufer zur Klärung in Verbindung setzen. Diese nähere Spezifizierungen werden vom Verkäufer in der Liste „Aufträge zur Genehmigung“ im E-Shop des Käufers verarbeitet. In einem solchen Fall kommt der jeweilige Kaufvertrag an dem Tag zustande, an dem der Käufer die Bestellung durch Betätigung der Schaltfläche „Bestellung bestätigen und absenden“ bestätigt.
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d) Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, die Bestellungen im E-Shop des Verkäufers zu überprüfen (insbesondere im Hinblick auf unbeabsichtigte Schreibfehler), da der Vertrag auch dann als abgeschlossen gilt, wenn die Bestellbestätigung oder der Status der Bestellung im Verzeichnis der abgesendeten Bestellungen im E-Shop einen Nachtrag oder eine Abweichung enthält, die die Bedingungen der Bestellung nicht wesentlich verändert, sofern der Käufer eine solche Bestätigung der Bestellung nicht unverzüglich ablehnt.
3. Änderung der Bestellung durch den Käufer
Wenn der Käufer nach der Aufgabe der Bestellung eine Änderung verlangt, ist er verpflichtet, dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Antrag auf Änderung einer bereits abgeschlossenen Bestellung (eines Kaufvertrags) wird als Vorschlag für einen Nachtrag zum Kaufvertrag betrachtet. Der Kaufvertrag in der Fassung des Nachtrags tritt erst in dem Moment in Kraft, in dem der Verkäufer die Änderung genehmigt hat und der Käufer dies gleichzeitig durch Betätigen der Schaltfläche „Bestellung bestätigen und absenden“ in der Liste der Aufträge zur Genehmigung im E-Shop des Käufers bestätigt hat. Der Verkäufer hat das Recht, bis zur Genehmigung der Änderung die Produktion oder Lieferung der ursprünglichen Bestellung auszusetzen. Kommt es innerhalb einer der Art des Auftrags angemessenen Frist zu keiner Einigung über die vorgeschlagenen Änderungen, hat der Verkäufer das Recht, die ursprüngliche Bestellung einseitig zu stornieren. Davon unberührt bleibt das Recht des Verkäufers, vom Käufer den Ersatz der bis zum Zeitpunkt der Stornierung des ursprünglichen Auftrags entstandenen Kosten zu verlangen, sofern bereits Produktions- oder Vorbereitungsarbeiten aufgenommen wurden
4. Änderung der Bestellung durch den Verkäufer
a) Stellt der Verkäufer während der Bearbeitung der Bestellung fest, dass die Lieferung der Ware zu den in der Bestellung genannten Bedingungen nicht möglich ist, teilt er dies dem Käufer mit. Stimmt der Käufer dem Vorschlag der neuen Bedingungen zu, ändert der Verkäufer die ursprüngliche Bestellung; werden sich die Parteien nicht einig, wird die Bestellung durch den Verkäufer storniert.
b) Eine Änderung der Bestellung, die über den E-Shop auf die in Abs. a) genannte Weise erfolgt ist, wird nach ihrer Annahme durch Überschreiben der ursprünglichen Angabe in der jeweiligen Bestellung durch den Verkäufer im Verzeichnis der abgesendeten Bestellungen markiert
5. Vollständigkeit der Bestellung
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten in der Warenlieferung, die auf fehlerhafte oder ungenaue Bestellungen des Käufers zurückzuführen sind. Die Klärung der Bestellung gemäß Abs. 2 Punkt c) aufgrund ihrer Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit ist das Recht des Verkäufers, aber keine Pflicht. Die technischen Spezifikationen der einzelnen Produkte des Verkäufers, ihrer Komponenten und Teile, Grenzmaße und Standardausführungen sind in der Preisliste der einzelnen Produkte des Verkäufers und in anderen Produktspezifikationen im E-Shop des Verkäufers aufgeführt.
6. Liefertermin:
a) Der Liefertermin der Ware ist der Tag, an dem die Ware zum Transport übergeben wird (entweder durch internen Lieferservice oder an einen externen Spediteur) und hängt von der Produktionskapazität des Verkäufers ab. Der gewünschte Liefertermin (unter Berücksichtigung der Produktions- und Liefertermine) ist vom Käufer in der jeweiligen Bestellung anzugeben.
b) Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Lieferung zum gewünschten Termin durchzuführen, hat er das Recht (auch nach Vertragsabschluss), einen neuen, späteren Liefertermin festzulegen und dem Käufer diesen neuen Liefertermin mitzuteilen (bei Bestellungen über den E-Shop auf die im Punkt 6.c) beschriebene Weise); der Verkäufer kann auch wiederholt einen neuen Liefertermin festlegen.
c) Wird die Bestellung über den E-Shop aufgegeben, wird der Liefertermin laufend im E-Shop durch die Angabe des Lieferdatums aktualisiert, wenn dieses von dem vom Käufer bei der Bestellung gewünschten Datum abweicht.
d) Lieferungen erfolgen standardmäßig in Form regelmäßiger Liefertouren des Verkäufers gemäß festgelegter täglicher Lieferrouten in den Gebieten der Tschechischen Republik, der Slowakei, Deutschlands und Österreichs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
e) Bei regelmäßigen Lieferungen (z. B. Jalousien) wird der Bestellschluss vor Beginn der Lieferfrist in den Preislisten des Verkäufers festgelegt.
7. Lieferort
a) Der Lieferort der Ware ist die in der Bestellung angegebene Adresse des Geschäftssitzes oder der Betriebsstätte des Käufers, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
b) Verlangt der Käufer die Lieferung der Ware an einen anderen als den unter Punkt a) genannten Ort, ist er verpflichtet, dies in der jeweiligen Bestellung anzugeben und zusammen mit dieser Information die konkrete Person zu benennen, die er zur Übernahme der Ware bevollmächtigt, sofern diese Person nicht mit dem Käufer identisch ist und nicht im Rahmenkaufvertrag genannt wurde. Bei Bestellungen über den E-Shop ist der Käufer verpflichtet, diese Information im Feld „Anmerkung“ bei der Aufgabe der jeweiligen Bestellung anzugeben. Sollte die Änderung der Lieferadresse zu erhöhten Kosten für den Verkäufer führen, ist dieser berechtigt, dem Käufer diese Kosten in Rechnung zu stellen.
8. Lieferart und Verpackung der Ware
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, organisiert der Verkäufer den Transport der Ware an den Lieferort und liefert diese auf folgende Weise:
a) durch einen eigenen Lieferservice (eigenes Fahrzeug oder Vertragsspediteur);
b) über ein Transportunternehmen (z. B. DHL, PPL, UPS, TOPTRANS etc.), im Folgenden „Spediteur“ genannt
Die Lieferart wird vom Verkäufer unter Berücksichtigung des Umfangs und des Lieferorts bestimmt.
Der Preis für den Transport der Ware zum Lieferort ist nicht im Kaufpreis der Ware enthalten und richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Verkäufers oder des Spediteurs und wird zusätzlich zum Kaufpreis der Ware gesondert berechnet.
Die Ware wird für den Transport in üblicher Weise in PVC-Verpackungen oder Kartons, ansonsten gemäß den Gepflogenheiten auf eine Weise verpackt, die für die Erhaltung und den Schutz der Ware erforderlich ist. Sollte der Käufer eine abweichende Verpackung wünschen, ist er verpflichtet, dies in der Bestellung anzugeben und mit dem Verkäufer eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises zu vereinbaren.
9. Übergabe und Übernahme der Ware, die für die Nutzung der Ware erforderliche Dokumente:
1. Der Verkäufer erfüllt seine Verpflichtung zur Übergabe der Ware an den Käufer:
a) im Falle der Lieferung der Ware durch einen eigenen Lieferservice, indem er die Ware am Lieferort an den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person übergibt und dem Käufer ermöglicht, an diesem Ort über die Ware zu verfügen. Falls zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein Übergabevertrag abgeschlossen wird, in dem der Käufer der Übergabe der Ware auch ohne seine Anwesenheit zustimmt, gilt die Verpflichtung des Verkäufers mit der Übergabe der Ware am Lieferort als erfüllt.
b) Im Falle der Lieferung der Ware durch einen Spediteur, indem der Verkäufer die Ware an diesen Spediteur im Produktionswerk des Verkäufers zur Beförderung an den Käufer übergibt und dem Käufer das Recht einräumt, Rechte aus dem Beförderungsvertrag gegenüber dem Spediteur geltend zu machen, wenn er die Ware als Sendung für den Käufer kennzeichnet.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Personen mitzuteilen, die von ihm bestimmt und berechtigt sind, die Ware für den Käufer zu übernehmen. Unterlässt er dies, ist der Verkäufer oder der Spediteur berechtigt, die Ware am Lieferort an eine Person zu übergeben, die am Lieferort anwesend ist und die Übernahme der Ware bestätigt.
c) Im Falle der Lieferung der Ware durch den Lieferservice des Verkäufers bestätigt die benannte Person die Übernahme der Ware elektronisch im E-Shop im Verzeichnis der Rechnungen zur Genehmigung. Durch Anklicken der Schaltfläche „Genehmigen“ bestätigt der Käufer, dass die Ware aus der Rechnung ordnungsgemäß vom Verkäufer an den Käufer geliefert und vom Käufer übernommen wurde. Die Bestätigung auf dem Lieferschein oder der Rechnung, mit der der Kaufpreis für die Lieferung der Ware in Rechnung gestellt wurde, kann durch die vorgenannte elektronische Bestätigung vollständig ersetzt werden.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer auf der Grundlage des oben beschriebenen Verfahrens berechtigt ist, ein elektronisches Dokument über die Bestätigung der Übernahme der gelieferten Ware zu erstellen und dieses für behördliche Zwecke zu nutzen.
d) Wird die Lieferung der Ware durch einen Spediteur durchgeführt, wird die Übernahme der Ware von einer vom Verkäufer benannte Person auf den vom Spediteur vorgelegten Dokumenten (in der Regel dem Frachtbrief, der die Funktion eines Lieferscheins erfüllt) bestätigt.
2. Der Verkäufer stellt für die Produkte Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen in tschechischer, slowakischer, englischer, deutscher und französischer Sprache bereit, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Käufer, der die Produkte in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region weiter in Verkehr bringt, ist dafür verantwortlich, die Erfüllung der am Ort des Inverkehrbringens geltenden rechtlichen Anforderungen zu überprüfen und sicherzustellen, und insbesondere dafür zu sorgen, dass Gebrauchsanweisungen, Sicherheitsinformationen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Informationen in der jeweiligen Sprache und in der vorgeschriebenen Form verfügbar sind.
Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass die Produkte dem Endanwender in Übereinstimmung mit den Anforderungen der in dem Land ihres Inverkehrbringens geltenden Rechtsvorschriften geliefert werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Kaufpreis
1. Der Kaufpreis der Ware ist in der Preisliste des Verkäufers im E-Shop des Verkäufers festgelegt. Der in der Preisliste angegebene Kaufpreis umfasst nicht die Mehrwertsteuer, die Montage und den Transport der Ware.
2. Die Höhe des Kaufpreises kann im Rahmenkaufvertrag oder in einer Vereinbarung in Form einer Rabattliste angepasst werden, und zwar in Form eines Rabatts auf den Kaufpreis (Rabatt) des Käufers (der Grundkaufpreis abzüglich des Rabatts wird als individueller Kaufpreis bezeichnet); die Änderung des individuellen Kaufpreises erfolgt durch Übermittlung eines Vorschlags des Verkäufers an den Käufer über eine neue Fassung der Anlage – Rabattliste. Die Aufgabe einer weiteren Bestellung durch den Käufer nach dem Vorschlag zur Änderung des individuellen Kaufpreises gilt als Zustimmung des Käufers zur Änderung des individuellen Kaufpreises.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, den Grundkaufpreis der Ware zu ändern, wenn sich die Preise für Vorprodukte, Energie oder andere den Preis der Ware beeinflussende Tatsachen ändern. Über die Absicht, den Grundkaufpreis zu erhöhen, wird der Käufer durch Veröffentlichung dieser Absicht auf der Internetseite www.climax.cz oder über den E-Shop des Verkäufers informiert, einschließlich der Angabe des Stichtags für die Änderung des Kaufpreises der Ware. Zum Stichtag wird der Verkäufer ebenfalls Preisänderungen im E-Shop des Verkäufers vornehmen; zum Stichtag oder später erfolgen schrittweise auch Änderungen der Preislisten des Verkäufers. Mit der Änderung des Grundkaufpreises ändert sich zugleich die Grundlage, die für die Berechnung des individuellen Kaufpreises zum Stichtag maßgeblich ist. Für die Preisänderung ist der Stichtag maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Änderung der Preislisten.
4. Für den Fall einer Änderung des Kaufpreises für einzelne Warenarten ist der Tag maßgeblich, an dem die Bestellung vom Käufer beim Verkäufer gemäß § 3 Abs. 1 dieser AGB aufgegeben wurde.
5. Im Bestellsystem des E-Shops wird der Kaufpreis der einzelnen Produkte und der Gesamtkaufpreis der bestellten Warenlieferung vom System automatisch als individueller Kaufpreis gemäß Abs. 2 generiert, d. h. unter Berücksichtigung eventueller Rabatte auf den Kaufpreis. Falls der Kaufpreis nicht als individueller Kaufpreis festgelegt ist, ist der Käufer berechtigt, diesen Umstand in der Anmerkung zu den einzelnen Bestellpositionen anzugeben, und der Verkäufer ist verpflichtet, dies bei der Bearbeitung der Bestellung zu überprüfen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Preis vom Käufer auf der Grundlage einer Vorauszahlung vor der Übergabe der Bestellung in die Produktion zu zahlen oder in Ausnahmefällen in bar bei Übergabe der Ware.
2. Wird vereinbart, dass der Kaufpreis der Warenlieferungen per Rechnung abgerechnet wird, müssen die Rechnungen mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für Steuer- und Buchungsbelege enthalten. Das Recht des Verkäufers zur Abrechnung, eine Rechnung zur Abrechnung des Kaufpreises auszustellen, entsteht für den Verkäufer:
a) am Tag der Lieferungsausführung, d. h. mit der Übergabe der Ware an den Käufer, bzw. am Tag des Versands der Lieferung aus dem Produktionsbetrieb des Verkäufers, auch wenn dieser vor dem Tag der Lieferungsausführung liegt
b) am Tag der Übergabe der Ware an den öffentlichen Spediteur am Ort des Produktionswerks des Verkäufers.
3. Die Rechnung wird dem Käufer auf elektronischem Wege an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
4. Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises für frühere Warenlieferungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Warenlieferungen von der Begleichung des rückständigen Kaufpreises sowie von der Zahlung des Kaufpreises für folgende Warenlieferungen in bar bei Übergabe der Ware oder von einer Vorauszahlung für die Zahlung des Kaufpreises der Warenlieferung abhängig zu machen. Der Verkäufer wird den Käufer über diesen Umstand informieren; im Falle des E-Shops wird dieser Umstand dem Käufer im Bestellsystem angezeigt.
5. Gewährt der Verkäufer dem Käufer als Zahlungsbedingung für die rechtzeitige Bezahlung des Kaufpreises einzelner Warenlieferungen ein Skonto auf den Kaufpreis, werden die Einzelheiten zur Gewährung des Skontos auf den Kaufpreis im Rahmenkaufvertrag und in der Rabattliste geregelt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Skonto, wenn er mit der Zahlung früher ausgestellter Rechnungen in Verzug ist.
6. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer berechtigt ist, jede vom Käufer erbrachte Geldleistung auf jede fällige Geldschuld des Käufers gegenüber dem Verkäufer anzurechnen, insbesondere auf die jeweils zuerst fällige Schuld, und zwar unabhängig von einer etwaigen Bestimmung der Leistung durch den Käufer (z. B. durch Angabe des Zahlungszwecks oder eines variablen Symbols).
§ 6 Vorbehalt des Eigentumsrechts
Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht an der Ware erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Die Gefahr eines Schadens an der Ware geht jedoch bereits mit deren Übernahme durch den Käufer oder mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über.
Falls seitens des Käufers die Ware einem Dritten vor der Zahlungsfrist des Kaufpreises eingebaut wurde, ist der Käufer verpflichtet, die eingenommenen Zahlungen vom Dritten vorzugsweise für die Zahlungen des Kaufpreises an den Verkäufer zu verwenden.
§ 7 Gefahrübergang für Schäden an der Ware
Die Gefahr von Schäden an der Ware geht auf den Käufer über:
a) am Tag der Lieferungsausführung, d. h. mit der Übergabe der Ware an den Käufer, bzw. am Tag des Versands der Lieferung aus dem Produktionsbetrieb des Verkäufers, wenn der Versandtag früher liegt als der Tag der Lieferungsausführung
b) am Tag der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur zur Beförderung an den Bestimmungsort
§ 8 Mängel der Ware
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware wie folgt zu liefern:
a) in der in den einzelnen Kaufverträgen angegebenen Menge und Ausführung;
b) in der Qualität, die für die jeweilige Warenart in ihrer Produktspezifikation festgelegt ist;
c) in der Verpackung, die in diesen AGB angegeben ist, sofern keine andere Verpackungsweise vereinbart wurde.
2. Ist in der Produktspezifikation die Qualität oder die Ausführung der Ware nicht festgelegt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware in einer Qualität und Ausführung zu liefern, die für den im Vertrag festgelegten Zweck oder, wenn dieser Zweck im Vertrag nicht festgelegt ist, für den üblichen Zweck geeignet ist.
3. Verstößt der Verkäufer gegen die in den Abs. 1. und 2. genannten Pflichten, ist die Ware mangelhaft. Als Mängel der Ware gelten auch die Lieferung einer anderen als der im Vertrag festgelegten Ware und Mängel in den für die Nutzung der Ware erforderlichen Unterlagen. Ergibt sich aus dem Beförderungsdokument, der Übergabebescheinigung oder einer anderen Erklärung des Verkäufers, dass die Ware in geringerer Menge oder nur teilweise geliefert wird, gelten die Bestimmungen über Mängel der Ware nicht für die fehlende Ware, es handelt sich um eine unvollständige Lieferung.
4. Der Verkäufer haftet für den Mangel, den die Ware zu dem Zeitpunkt aufweist, zu dem die Gefahr eines Schadens an der Ware auf den Käufer übergeht, auch wenn er sich erst später zeigt.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Warenlieferung unverzüglich bei deren Übernahme zu prüfen. Mängel der Verpackung und deren Beschädigung, Mengenabweichungen oder andere offensichtliche Transportschäden an der Ware hat der Käufer der übergebenden Person mitzuteilen und diese Tatsache in das Beförderungsdokument einzutragen. Unterlässt es der Käufer, solche Mängel unverzüglich bei Übergabe beim Spediteur zu reklamieren, verliert er das Recht, Ansprüche aus der Haftung für diese Liefermängel geltend zu machen; beim Lieferservice des Verkäufers verliert der Käufer das Recht auf Geltendmachung solcher Ansprüche, wenn er diese Mängel dem Verkäufer nicht innerhalb von 7 Tagen anzeigt.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Warenlieferung auf die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit sowie andere offensichtliche Mängel unverzüglich nach Übernahme der Ware zu prüfen und festgestellte Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übernahme am Lieferort der Ware dem Verkäufer anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Prüfung der Ware oder sorgt er nicht dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs geprüft wird, kann er keine Ansprüche aus Mängeln geltend machen, die bei dieser Prüfung feststellbar gewesen wären.
7. Hat der Käufer den Mangel nicht unverzüglich angezeigt, nachdem er ihn bei rechtzeitiger Prüfung und angemessener Sorgfalt hätte feststellen können, wird ihm das Recht aus der mangelhaften Leistung vor Gericht nicht zuerkannt. Handelt es sich um einen versteckten Mangel, gilt dasselbe, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wurde, nachdem der Käufer ihn bei angemessener Sorgfalt hätte feststellen können, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Sache;
8. Der Verkäufer gewährt eine Garantie für die Qualität der gelieferten Ware. Mit der Qualitätsgarantie übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, dass die gelieferte Ware während der Garantiezeit für den üblichen Verwendungszweck geeignet ist oder die üblichen Eigenschaften behält. Die Bedingungen und der Umfang der Garantie sind in der Preisliste des Verkäufers und der Reklamationsordnung festgelegt, die auf der Website des Verkäufers unter www.climax.cz veröffentlicht sind, sofern im Rahmenkaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
9. Falls der Käufer dem Verkäufer Ware zur Reparatur/Garantiereparatur übergibt und diese Ware nicht oder unzureichend verpackt ist, erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer in diesem Fall keine Verantwortung für Mängel oder sonstige Schäden übernimmt, die durch den Transport und die anschließende Handhabung der Ware entstehen (Beschädigungen, Verformungen, Kratzer, Risse etc.) Die Beseitigung der dadurch verursachten Mängel wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
Diese Bestimmung gilt analog auch für Fälle, in denen Reparaturen der Ware im Rahmen eigenständiger Vertragsverhältnisse durchgeführt werden, d. h. auch in Situationen, in denen die zu reparierende Ware kein Produkt des Verkäufers ist und der Kunde die Reparatur (das Werk) beim Verkäufer separat bestellt hat.
10. Weitere Einzelheiten zur Geltendmachung von Mängeln und deren Bearbeitung sowie andere Angelegenheiten regelt die Reklamationsordnung des Verkäufers, die für beide Parteien verbindlich ist.
§ 9 Verzug
1. Für den Verzug der Warenlieferung seitens des Verkäufers hat der Käufer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % für jeden Verzugstag auf den Preis der nicht gelieferten Produkte, sofern im Rahmenkaufvertrag nichts anderes festgelegt ist.
2. Im Falle des Verzugs mit der Zahlung des Kaufpreises hat der Verkäufer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des gesamten ausstehenden Betrags für jeden Verzugstag; das Recht des Verkäufers auf vollständigen Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass alle Rechtsbeziehungen zwischen ihnen den Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen; das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Der Verkäufer akzeptiert keine Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder Schäden im Zusammenhang mit der Reklamation oder einem möglichen Ersatz eines mangelhaften Produkts, es sei denn, er hat sich im Vertrag ausdrücklich dazu verpflichtet. Der Käufer (Besteller) verzichtet auf alle etwaigen Ansprüche aus Mängeln der Produkte, mit Ausnahme der Ansprüche, die ausdrücklich in dieser Reklamationsordnung geregelt oder im Vertrag vereinbart wurden oder der Ansprüche, auf die nach dem Gesetz nicht verzichtet werden kann.
Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag sowie aus den jeweiligen Bestellungen und einzelnen Kaufverträgen ergeben, die auf der Grundlage des Vertrages realisiert werden, nach tschechischem Recht und der tschechischen Rechtsordnung von Gerichten der Tschechischen Republik entschieden werden. Örtlich zuständig für die erste Instanz ist das Bezirksgericht in Vsetín (falls die Sache in erster Instanz in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fällt), bzw. das Landesgericht in Ostrava (falls die Sache in erster Instanz in die Zuständigkeit des Landesgerichts fällt).
Die Vertragsparteien haben im Sinne von § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbart, dass die Verjährungsfrist für alle Geldverbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer aus diesem Vertrag, einschließlich der Verpflichtungen zur Zahlung des Kaufpreises, der Vertragsstrafen, Verzugszinsen und des Schadensersatzes, 10 Jahre ab dem Tag beträgt, an dem der Verkäufer seinen Anspruch erstmals geltend machen konnte.
§11 Verpackung
Der Käufer übernimmt bei der Übernahme das Eigentumsrecht für die Warenverpackung.
§12 Rücknahme von Elektrogeräten
Der Verkäufer stellt als Hersteller von Elektrogeräten die Rücknahme von Altgeräten gemäß den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 542/2020 Slg. durch ein kollektives System sicher.
Der Käufer, der als letzter Verkäufer auf dem Gebiet der Tschechischen Republik auftritt, ist verpflichtet, die Rücknahme von Elektrogeräten vom Endnutzer in dem durch die Rechtsvorschriften festgelegten Umfang sicherzustellen (insbesondere im Rahmen des „1:1“-Systems).
Die Rücknahme von Elektrogeräten erfolgt über ein öffentlich zugängliches Sammelnetz und andere Instrumente des kollektiven Systems.
Der Verkäufer ist nicht für die individuelle Logistik der zurückgenommenen Elektrogeräte beim Käufer verantwortlich und ist nicht verpflichtet, deren Abholung sicherzustellen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Käufer ist berechtigt, die Sicherstellung der Übernahme von Elektrogeräten durch den Hersteller in dem durch die Rechtsvorschriften festgelegten Umfang zu verlangen; diese Verpflichtung wird über das Rücknahmesystem erfüllt.
Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Lieferungen von Elektrogeräten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Bei Lieferungen ins Ausland richten sich die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Rücknahme von Elektrogeräten nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, wobei der Käufer für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten zur Rücknahme von Elektrogeräten außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik.
§13 Identifikationsdaten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer korrekte und aktuelle Identifikations- und Rechnungsdaten (einschließlich Ust.-IdNr.) mitzuteilen und ihn unverzüglich über jegliche Änderungen zu informieren. Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der Daten innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt des Steuerbelegs zu überprüfen.
Der Verkäufer haftet nicht für die Unrichtigkeit der Daten, sofern er von den vom Käufer bereitgestellten Daten ausgegangen ist. Eine Korrektur des Belegs berührt nicht dessen Fälligkeit. Sofern eine Korrektur durch den Käufer verursacht wurde, kann der Verkäufer Ersatz für die damit verbundenen Kosten verlangen
Ein Käufer mit Sitz außerhalb der Tschechischen Republik ist darüber hinaus verpflichtet, die korrekte Ust.-IdNr. sowie die für die Bestimmung der Steuerregelung maßgeblichen Daten anzugeben. Für deren Richtigkeit haftet der Käufer. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung geht zu Lasten des Käufers, der dem Verkäufer alle damit verbundenen Kosten oder Schäden erstatten muss. Der Verkäufer ist im Zweifelsfall berechtigt, die Leistung zu versteuern.
§14 Reklamationsordnung
Ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Reklamationsordnung, die die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf mangelhafte Leistungen regelt.
§15 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 16.10.2026 in Kraft.
Diesen Geschäftsbedingungen unterliegen die einzelnen Kaufverträge und die Bestellung von Warenlieferungen, die nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen bzw. aufgegeben werden.