Reklamationsordnung
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Artikel 1
Recht des Käufers (Bestellers) auf Reklamation mangelhafter Ware
1. SERVIS CLIMAX a.s., IdNr.: 253 52 628, mit Sitz in Jasenice 1253, PLZ: 755 01 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt), haftet bei Warenlieferungen an den Käufer (Besteller) dafür, dass die Ware oder das Werk die vereinbarte Qualität, Menge und Ausführung gemäß Vertrag aufweist und gemäß den im Vertrag oder in den Allgemeinen Lieferbedingungen festgelegten Anforderungen verpackt ist. 2. Tritt ein Mangel an der Ware auf, d. h. ein Zustand, in dem die Ware nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag, dem Werkvertrag oder den allgemeinen Lieferbedingungen geliefert wurde, hat der Käufer (Besteller) das Recht, diesen Mangel zu reklamieren. 3. Über die Berechtigung der Reklamation entscheidet der Verkäufer ohne unnötigen Verzug, in der Regel innerhalb von dreißig (30) Tagen. Der Verkäufer kann insbesondere in Fällen, in denen die Bearbeitung der Reklamation eine fachliche Beurteilung (z. B. durch den Materiallieferanten) erfordert, eine längere Frist festlegen. 4. Bei Reklamationen von Motoren oder anderen elektrischen Bauteilen ist der Verkäufer berechtigt, eine Beurteilung der technischen Anschlussbedingungen und des Installationsortes des Produkts zu verlangen. Zur Beurteilung des Installationsortes kann der Verkäufer seinen Techniker oder einen Techniker des Lieferanten der entsprechenden Komponenten entsenden. Wird dem Verkäufer oder seinem Lieferanten nicht ermöglicht, die Installation vor Ort zu beurteilen, wird keine Garantie gewährt, und dem Käufer (Besteller) stehen keinerlei Ansprüche aufgrund etwaiger Mängel an der Ware zu. 5. Falls der Käufer (Besteller) dem Verkäufer Ware zur Reparatur/Garantiereparatur übergibt und diese Ware nicht oder unzureichend verpackt ist (z. B. in der Originalverpackung), erkennt der Käufer (Besteller) an, dass der Verkäufer in diesem Fall keine Verantwortung für Mängel oder sonstige Schäden übernimmt, die durch den Transport und die anschließende Handhabung der Ware entstehen (Beschädigungen, Verformungen, Kratzer, Risse etc.). Die Beseitigung der dadurch verursachten Mängel wird dem Käufer (Besteller) in Rechnung gestellt. Diese Bestimmung gilt analog auch für Fälle, in denen Reparaturen der Ware im Rahmen eigenständiger Vertragsverhältnisse durchgeführt werden, d. h. auch in Situationen, in denen die zu reparierende Ware kein Produkt des Verkäufers ist und der Kunde die Reparatur (das Werk) beim Verkäufer separat bestellt hat. 6. Der Verkäufer akzeptiert keine Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder Schäden im Zusammenhang mit der Reklamation oder einem möglichen Ersatz eines mangelhaften Produkts, es sei denn, er hat sich im Vertrag ausdrücklich dazu verpflichtet. Der Käufer (Besteller) verzichtet auf alle etwaigen Ansprüche aus Mängeln der Produkte, mit Ausnahme der Ansprüche, die ausdrücklich in dieser Reklamationsordnung geregelt oder im Vertrag vereinbart wurden.
Artikel 2
Geltendmachen von Reklamationen
1. Die Reklamation wird vom Käufer (Besteller) am Sitz des Verkäufers geltend gemacht. Reklamationen können an die Reklamationsabteilung des Verkäufers rund um die Uhr über den E-Shop (www.eshop.climax.cz) oder per E-Mail(reklamace@climax.cz), persönlich oder telefonisch während der Geschäftszeiten des Verkäufers eingereicht werden (siehe Abschnitt Kontakte auf www.eshop.climax.cz). 2. Der Käufer (Besteller) ist verpflichtet nachzuweisen, dass sein Anspruch auf Reklamationsbearbeitung berechtigt ist. Neben der Mängelrüge ist der Käufer (Besteller) verpflichtet, auch Angaben zum Erwerb der Ware vorzulegen (dies ist durch das entsprechende Dokument nachzuweisen). 3. In der Reklamation muss der Käufer (Besteller) die Art der reklamierten Ware, deren Menge, eine Beschreibung des Mangels und dessen Erscheinungsweise angeben. Werden die geforderten Angaben nicht gemacht, verlängert sich die Bearbeitungszeit der Reklamation um die Zeit, bis die Angaben ergänzt werden. 4. Der Käufer (Besteller) muss die Reklamation unverzüglich innerhalb der Fristen gemäß § 2112 und § 2618 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen, andernfalls erlöschen die Rechte des Käufers (Bestellers) aus den Mängeln der Ware (die Bestimmungen der Abs. 5 und 6 über die Frist zur Geltendmachung der Reklamation in den in diesen Absätzen genannten Fällen bleiben hiervon unberührt). 5. Offensichtliche Mängel (z. B. Beschädigung der Ware), die durch den Transportdienstleister verursacht wurden, müssen direkt bei der Übergabe der Ware beim Spediteur (beim Transport durch ein anderes Unternehmen als den Verkäufer) oder innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme reklamiert werden. Für die Geltendmachung einer durch das Transportunternehmen verursachten Reklamation ist es erforderlich, die Ware am Transportort einschließlich der Originalverpackung zu belassen, den Schaden in geeigneter Weise zu dokumentieren (Fotos, Video etc.) oder dafür zu sorgen, dass mit dem Transportunternehmen ein Protokoll über den Schaden erstellt wird. 6. Ist die Ware beschädigt oder die Lieferung unvollständig, muss die Reklamation durch den Käufer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme geltend gemacht werden. 7. Nach Ablauf der in den Abs. 5. und 6. genannten Fristen erlischt die Haftung des Verkäufers für Mängel.
Artikel 3
Anerkennung der Reklamation, Garantiezeit
1. Voraussetzung für die Anerkennung der Reklamation ist insbesondere: a) eine Beanstandung des Mangels, für den der Verkäufer haftet, während der Garantiezeit und ohne unnötige Verzögerung; b) die Einhaltung der in der Preisliste des Produkts, der Bedienungs- und Wartungsanleitung und/oder der allgemein bekannten Regeln für die Nutzung von Sachen festgelegten Bedingungen; c) der Mangel wurde nicht durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer (Besteller)/Benutzer oder durch normale Abnutzung verursacht; d) die Bezahlung des Kaufpreises oder des Preises für das Werk. 2. Die Garantiezeit beträgt: a) 48 Monate ab dem Tag der Übernahme der Ware, sofern im Vertrag oder in den Garantiebedingungen des jeweiligen Produkts keine andere Garantiezeit festgelegt ist; b) 12 Monate für Reparaturen oder Änderung der Ware, beginnend mit dem Tag der Reparatur oder Änderung der Ware. 3. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer (Besteller), d. h. den Vertragspartner, nicht den Endkunden. Falls die Übergabe und Übernahme der Ware aufgrund mangelnder Mitwirkung des Käufers (Bestellers) nicht stattgefunden hat, beginnt die Garantiezeit an dem Tag, an dem die Ware oder das Werk hätte übergeben werden müssen. 4. Die Garantiezeit darf nicht mit der üblichen Lebensdauer der Ware verwechselt werden, d. h. mit der Zeit, in der die Ware bei ordnungsgemäßer Nutzung und Pflege aufgrund ihrer Eigenschaften, des vorgesehenen Zwecks und der unterschiedlichen Nutzungsintensität halten kann. 5. Wird eine Reklamation des Käufers (Bestellers) durch den Ersatz der mangelhaften Ware durch mangelfreie Ware erledigt, läuft für die neue Ware keine neue Garantiezeit. Wird die Reklamation des Käufers (Bestellers) durch Ersatz der Ware erledigt, wird die Zeit vom Einreichen der Reklamation bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer (Besteller) verpflichtet ist, die Ware zu übernehmen, nicht in die Garantiezeit eingerechnet. Wird die Reklamation des Käufers (Bestellers) durch eine Reparatur erledigt, wird die Zeit vom Einreichen der Reklamation bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer (Besteller) verpflichtet ist, das reparierte Produkt zu übernehmen, nicht in die Garantiezeit eingerechnet.
Artikel 4
Behebbare Mängel
1. Als behebbare Mängel gelten insbesondere solche Mängel, bei deren Behebung das Aussehen, die Funktion oder die Qualität der Produkte nicht beeinträchtigt werden. Die Beurteilung der Art des Mangels obliegt dem Verkäufer. 2. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, kann der Käufer (Besteller) eine kostenlose und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer entscheidet, ob dies durch Reparatur, Ersatz oder Preisnachlass geschieht, d. h., dass die Wahl der Erledigungsart der Reklamation dem Verkäufer obliegt. 3. Wird die Reklamation durch den Ersatz der Ware durch mangelfrei Ware erledigt, ist der Käufer (Besteller) verpflichtet, die mangelhafte Ware an den Verkäufer zurückzugeben. Wenn die Ware nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Ersatz zurückgegeben wird, wird diese Ware dem Käufer (Besteller) zu dem zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware gültigen Preis in Rechnung gestellt, und der Käufer verpflichtet sich, diesen Preis zu zahlen.
Artikel 5
Unbehebbare Mängel
1. Als unbehebbare Mängel gelten insbesondere solche Mängel, die innerhalb der angegebenen Frist nicht vollständig behoben werden können. Ein unbehebbarer Mangel ist auch ein gleicher Mangel, der am Produkt wiederholt auftritt, d. h. mindestens zweimal derselbe oder dreimal ein unterschiedlicher Mangel. Die Beurteilung der Art des Mangels obliegt dem Verkäufer. 2. Handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts verhindert, kann die Reklamation (der Anspruch des Käufers) durch Preisnachlass, Ersatz der Ware durch mangelfreie Ware oder durch Aufhebung des Kaufvertrags und Rückerstattung des Kaufpreises gelöst werden. Der Verkäufer entscheidet, auf welche Weise die Reklamation erledigt wird, d. h., dass die Wahl der Erledigungsart der Reklamation dem Verkäufer obliegt. 3. Wird die Reklamation durch den Ersatz der Ware durch mangelfrei Ware erledigt, ist der Käufer (Besteller) verpflichtet, die mangelhafte Ware an den Verkäufer zurückzugeben. Wenn die Ware nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Ersatz zurückgegeben wird, wird diese Ware dem Käufer (Besteller) zu dem zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware gültigen Preis in Rechnung gestellt, und der Käufer verpflichtet sich, diesen Preis zu zahlen.
Artikel 6
Teile mit Oberflächenbehandlung
Der Käufer (Besteller) erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: 1. die mechanischen und physikalischen Eigenschaften der pulverbeschichteten Oberflächen den im Produktdatenblatt des Lackherstellers angegebenen Parametern entsprechen; 2. die geprüften Widerstandsgrößen für mechanische Beanspruchung und die Witterungsbeständigkeiten in der Qualicoat-Norm definiert sind; 3. ein Produkt mit verschiedenen Technologien beschichtet werden kann, was zu Nuancen im Farbton führen kann; 4. die Regel für die Beurteilung des Aussehens der Produktoberfläche darin besteht, dass diese bei Tageslicht aus einer Entfernung von 2 Metern erfolgt.
Artikel 7
Zu niedrigeren Preisen verkaufte Ware
1. Gebrauchte Produkte oder Produkte mit Mängeln, die eine bestimmungsgemäße Verwendung nicht ausschließen, werden ausschließlich zu niedrigeren Preisen verkauft. 2. Der Käufer (Besteller) wird darüber informiert, dass das Produkt einen Mangel aufweist und um welchen Mangel es sich handelt. Der Verkäufer haftet nicht für solche Mängel bei neuen oder gebrauchten Produkten, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde. 3. Wurde der Preis aus geschäftlichen Gründen (z. B. aufgrund von Abverkauf am Saisonende) reduziert und handelt es sich um den Verkauf eines neuen, einwandfreien Produkts, haftet der Verkäufer für Mängel des verkauften Produkts im vollen Umfang gemäß den Bestimmungen dieser Reklamationsordnung.
Artikel 8
Streitbeilegung
Streitigkeiten, die im Rahmen des Reklamationsverfahrens entstehen, werden vom Gericht am Sitz des Verkäufers (Auftragnehmers) entschieden. Die Streitigkeiten werden nach tschechischem Recht entschieden.
Artikel 9
Schlussbestimmungen
Diese Reklamationsordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Reklamationsordnungen des Unternehmens. In Vsetín, den 01. Mai 2021 Ing. Filip Kohout Leiter der Abteilung Qualität